Unterklasse 6.1
Giftige Stoffe
Darunter fallen:
- Beim Einatmen sehr giftige flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt unter 23°C.
- Organische giftige Stoffe mit einem Flammpunkt von 23°C oder darüber oder nicht entzündbare organische giftige Stoffe.
- Metallorganische Verbindungen und Carbonyle
- Anorganische Stoffe und Metallsalze der organischen Stoffe
- Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide)
- Stoffe für Labor- und Versuchszwecke, sowie zur Herstellung von Arzneimitteln
- Leere , ungereinigte Verpackungen


